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Fallschutz mit Bodenarten und Fallhöhen

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Kinder spielen gerne mit vollem Einsatz ohne groß darauf zu achten, ob sie sich dabei Gefahren aussetzen. Und nicht immer schätzen sie ihre Kräfte richtig ein. Deshalb ist es gut, wenn die Sicherheitsvorkehrungen so hoch sind, dass schlimme Verletzungen erst gar nicht passieren können. Ein optimaler Fallschutz trägt dazu bei, das Verletzungsrisiko zu minimieren. Die Spielplatznorm EN 1176 gibt, den Fallschutz betreffend, folgende Grundsätze vor:

  • Die Böden müssen frei sein von scharfkantigen oder gefährlich vorstehenden Teilen.
  • Rings um die Spielgeräte muss ein freier Fallraum von mindestens 1,5 m bestehen, gemessen vom jeweils äußersten Geräteteil. Je nach Spielgerät und Höhe des Geräts kann sich der Fallraum verringern oder vergrößern. Bei Schaukeln setzt sich der Mindestfallraum beispielsweise aus Kettenlänge mal 0,867 plus 2,25 m zusammen. Bei Karussells beträgt er mindestens 2,0 m.
  • Je höher die theoretische Fallhöhe ist, umso stoßdämpfender muss der Untergrund sein.
  • Ab einer Fallhöhe von 60 cm sowie bei Spielgeräten, die zur Bewegung zwingen, (z. B. Schaukeln, Rutschen etc.), muss die gesamte Aufprallfläche einen stoßdämpfenden Bodenbelag aufweisen.

Beträgt die Fallhöhe mehr als 1,5 m, so kann die Aufprallfläche nach folgender Formel bestimmt werden:

2/3 der freien Fallhöhe (m) + 0,5 m = Länge der Aufprallfläche (m)

Beispiele:

Fallhöhe (m)

1,50

1,75

2,00

2,25

2,50

2,75

3,00

Aufprallfläche (m)

1,50

1,67

1,83

2,00

2,17

2,33

2,50

  

Bodenbeschaffenheit

Welcher Belag unter den Spielgeräten zulässig ist, richtet sich in erster Linie nach der Fallhöhe. Die folgende Übersicht zeigt die zulässigen Bodenarten gemäß EN 1176:

 

Bodenart*

Beschreibung

Mindestfüllhöhe
(+ 10 cm für Wegspieleffekt)

Für Fallhöhen bis

Stein, Beton, Asphalt

 

 

0,6 m

Oberboden
(Mutterboden)

 

 

1,0 m

Rasen

 

 

1,5 m

Rindenmulch

Nadelholz-Rinde
20 – 80 mm

20 cm (+ 10 cm)
30 cm (+ 10 cm)

2,0 m
3,0 m

Holzschnitzel

5 – 30 mm

20 cm (+ 10 cm)
30 cm (+ 10 cm)

2,0 m
3,0 m

Sand**

Korngröße
0,2 – 2 mm

20 cm (+ 10 cm)
30 cm (+ 10 cm)

2,0 m
3,0 m

Kies

Korngröße
2 – 8 mm

20 cm (+ 10 cm)
30 cm (+ 10 cm)

2,0 m
3,0 m

Andere Materialien

Nach HIC-Prüfung (entspr. EN 1177)

 

Kritische Fallhöhe wie geprüft

*Das Material muss für die Nutzung von Kinderspielplätzen sorgfältig aufbereitet werden.

**Der Sand darf weder schluffige noch tonige Anteile aufweisen.

Ausführliche Informationen zu den Außenspielflächen finden Sie  unter https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/1383l

 

Spielplatzbau-Nat-rliche-Materialien

Natürliche Materialien

Nicht alle Naturmaterialien sind für alle Spielplatzbereiche gleich geeignet. So ist beispielsweise Rasen unter den Schaukeln oder im Auslauf der Rutsche nicht empfehlenswert, da er schnell matschig wird, wenn er bei Nässe intensiv bespielt wird. Schüttgut wie Sand, Kies, Holzschnitzel und Rindenmulch bedürfen einer intensiven Pflege. Sie müssen auf Unrat kontrolliert, aufgelockert und bei Bedarf nachgefüllt werden. Andererseits eignen sich diese Materialien zum Spielen und fördern die haptische Wahrnehmung.  Zudem fügen sie sich als Naturprodukte harmonisch in die natürliche Umgebung ein.

 

Spielplatzbau-Synthetische-Materialien

Synthetische Materialien

Neben Naturböden eignen sich auch Bodensysteme aus Kunststoff für den Fallschutz, beispielsweise Bodenplatten aus Polyethylen (Link einbauen zu Bodenplatten), die HIC-geprüft sind. Kunststoff-Bodenplatten sind pflegeleicht sowie witterungs- und verrottungsbeständig, haben eine lange, aber trotzdem begrenzte Lebensdauer.

 

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