Rund um den Spielplatz

Sichere Spielgeräte, sichere Spielplätze

Bewegung ist für die kindliche Entwicklung von großer Bedeutung. In motorischer Hinsicht ebenso wie für die Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins.

Spielplätze bieten dafür ein ideales Umfeld. Doch wer haftet, wenn etwas passiert?

Die Verantwortlichkeiten für die Spielplatzsicherheit regelt der Gesetzgeber in § 823 BGB. Daraus lässt sich ableiten, dass die Person oder Institution, die einen Spielplatz betreibt, für die technische Sicherheit verantwortlich ist und im Schadenfall haftet, wenn sie gegen die Vorschriften verstößt. Zu diesen Vorschriften zählen Schutzgesetze wie das Produktsicherheitsgesetz und die Spielplatznormen EN 1176 und 1177.

Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt vor allem für Hersteller*innen von Spielgeräten. In § 4 ProdSG ist die technische Sicherheit von Spielplatzgeräten geregelt. So dürfen Spielgeräte nur dann in den Verkehr gebracht werden, wenn sie den anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Regeln wiederum sind in den Spielplatznormen EN 1176 und 1177 beschrieben.

Sicherheit geht vor

Regelmäßige Kontrollen auf dem Spielplatz

lle Betreiberinnen und Betreiber von öffentlich zugänglichen Spielplätzen sind nach EN 1176 Teil 7 dazu verpflichtet die Sicherheit durch regelmäßi­ge Kontrollen, Instandhaltungen und Instandsetzungen zu gewährleisten. Hierzu gehört nicht nur die allgemeine Sauberkeit des Spielplatzes, sondern auch die Wartung und Pflege der Spielgeräte, des Bodens und der Bepflanzung.

Konkret schreibt die Spielplatznorm EN 1176 Teil 7 folgende Kontrollen vor:

  • Täglich bis wöchentlich eine visuelle Durchsicht, um augenfällige Gefahrenquellen aufzuspüren, die durch Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüsse hervorgerufen wurden. Dazu zählen beispielsweise Verunreinigungen wie Tierkot, aber auch Glasscherben, scharfe Kanten und schadhafte Teile.
  • Alle ein bis drei Monate eine operative Inspektion, die den Spielplatz sowie die Spielgeräte eingehender überprüft in Bezug auf Verschleiß und Gerätestabilität.
  • Einmal im Jahr eine große Hauptinspektion, bei der der Zustand der Spielgeräte, der Fundamente und der Oberflächen genau untersucht wird. Alle Veränderungen wie Korrosionsschäden, Verrottungen und Abnutzungen sowie die Untersuchungen selbst werden dokumentiert, häufig in einer Fotodokumentation, so dass die Verkehrssicherungsmaßnahmen des Spielplatzes fortlaufend nachvollzogen werden können.

Je intensiver ein Spielplatz genutzt wird, umso häufiger sollte er kontrolliert werden. Vor allem auf dynamische Spielplatzgeräte, wie z. B. Seilbahnen, sollte ein starkes Augenmerk gelegt werden.

Um Spielplatzunfälle, die aufgrund von Mängeln passieren, möglichst zu vermeiden, ist darauf zu achten, dass die Inspektionen von gut geschultem, fachkundigem Personal durchgeführt werden.

Beseitigung der Mängel

Für die Beseitigung der Mängel ist die Betreiberin oder der Betreiber zuständig. Kleinere Schäden sollten sofort behoben und der Austausch von Verschleißteilen umgehend veranlasst werden. Ist der Schaden so groß, dass ein Spielgerät bis zur Reparatur stillgelegt werden muss, sollte es mit einem Bauzaun, der mindestens zwei Meter hoch ist, vollständig abgesperrt werden. 

Absicherung gegen Schadensfolgen

Wenn Sie ein espas Spielgerät wählen, können Sie sicher sein, dass es nach den höchsten Sicherheits- und Qualitätsstandards entwickelt und produziert wurde. Alle unsere Spielgeräte sind TÜV-zertifiziert nach EN 1176, der europäischen Norm für Spielplätze und Spielgeräte. Zudem sind sie witterungsbeständig und sicher vor Vandalismus, damit Sie und die Kinder lange Freude daran haben.

Bis zur Installation eines espas Spielgerätes auf Ihrem Spielplatz liegt die Verantwortung für die Sicherheit des Gerätes bei espas. Vor Inbetriebnahme des Spielplatzgerätes erhalten Sie eine Wartungs- und Inspektionsanleitung. Dann erfolgt die Installation des Spielgerätes. Alle unsere Geräte sind bereits weitestgehend vormontiert, so dass sie vor Ort schnell und mühelos aufzubauen sind.

Direkt nach der Installation muss das Spielgerät von einer Prüfperson abgenommen werden, die nach DIN 79161 zertifiziert ist. Sie stellt fest, ob alle sicherheitstechnischen Anforderungen eingehalten werden.

Erst nach der Abnahme des Spielgerätes sind Sie als Betreiberin oder Betreiber an der Reihe, für die regelmäßige Wartung und Inspektion nach EN 1176 Teil 7 zu sorgen.

Sicherheit verstärkt den Spielspaß

Kinder brauchen vielfältige Bewegungsangebote, damit sich ihre motorischen Fähigkeiten spielerisch entwickeln können. Ideal geeignet dafür sind Spielgeräte in ihren zahlreichen Variationen. Sie schulen den Gleichgewichtssinn und die Koordination. Gleichzeitig machen sie die Kinder neugierig und motivieren sie zum Ausprobieren. Dabei gehen sie immer wieder an ihre Grenzen und manchmal auch darüber hinaus. Deshalb sind mit dem Betreiben eines Spielplatzes immer gewisse Risiken verbunden. Umso wichtiger ist, dass der Spielplatz samt Spielgeräten die gesetzlichen Anforderungen an die Verkehrssicherheit erfüllt und alles einwandfrei funktioniert und in Schuss gehalten wird.