AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR DEN ONLINE-SHOP DER ESPAS GMBH
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Espas GmbH, Graf-Haeseler-Straße 7–13, 34134 Kassel (nachfolgend „Espas”), und dem jeweiligen Besteller (nachfolgend „Besteller”) gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen über den Online-Shop der Espas GmbH. Kunde im Sinne dieser AGB ist sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Espas hat ihrer Geltung im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn Espas nicht ausdrücklich widerspricht oder die Lieferung in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
2. Vertragsschluss
2.1 Die im Online-Shop von Espas unter www.espas.de enthaltenen Produktbeschreibungen, Preisangaben und sonstigen Informationen stellen keine verbindlichen Angebote von Espas dar, sondern sind lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Besteller, ein verbindliches Angebot abzugeben.
2.2 Der Besteller kann sein Angebot über das im Online-Shop von Espas bereitgestellte Online-Bestellformular abgeben. Hierzu legt der Besteller die gewünschten Produkte aus dem Sortiment von Espas über den Button „In den Warenkorb“ in den virtuellen Warenkorb, durchläuft den elektronischen Bestellprozess und gibt durch Anklicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Produkte ab. Vor Abschicken der Bestellung kann der Besteller die Daten jederzeit ändern und einsehen. Im Rahmen des Checkout-Prozesses wird der Besteller ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Espas über einen deutlich gekennzeichneten Link abrufbar sind. Der Vertragsschluss erfolgt durch Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“ zu den dort verlinkten Bedingungen. Alternativ kann der Besteller sein Angebot auch per E-Mail oder telefonisch gegenüber Espas abgeben.
2.3 Espas sendet dem Besteller auf sein Angebot hin eine automatische Empfangsbestätigung per E-Mail zu, mit welcher Espas den Inhalt und den Zugang der Bestellung des Bestellers bei Espas bestätigt und die der Besteller über die Funktion „Drucken“ ausdrucken kann. Diese automatische Empfangsbestätigung stellt keine Annahme des Angebots des Bestellers dar.
2.4 Espas kann das Angebot des Bestellers innerhalb von fünf (5) Werktagen annehmen, indem Espas dem Besteller eine Auftragsbestätigung in Textform (insbesondere per E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Besteller maßgeblich ist, oder indem Espas die bestellten Produkte an den Besteller liefert, wobei insoweit der Zugang der Produkte beim Besteller maßgeblich ist, oder indem Espas den Besteller nach Abgabe der Bestellung zur Zahlung auffordert. Liegen mehrere der vorstehenden Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorstehenden Alternativen zuerst eintritt. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach dem Eingang des Angebots des Bestellers bei Espas zu laufen und endet mit Ablauf des fünften Werktages. Nimmt Espas das Angebot des Bestellers nicht innerhalb dieser Frist an, gilt dies als Ablehnung des Angebots; der Besteller ist in diesem Fall nicht mehr an seine Bestellung gebunden.
2.5 Ist der Besteller Verbraucher, stellt Espas dem Besteller eine Vertragsbestätigung, die den „Vertragsinhalt” wiedergibt gem. § 312 f Abs. 2 S. 1 BGB dem Kunden auf einem „dauerhaften Datenträger“ innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss, spätestens bei der Lieferung, zur Verfügung.
2.6 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Die in Katalogen, Prospekten, technischen Dokumentationen oder sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben (insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts‑ und Maßangaben, Leistungsdaten, Bezugnahmen auf Normen) stellen branchenübliche Näherungswerte dar und sind nur verbindlich, wenn sie in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung von Espas ausdrücklich als verbindlich oder als Beschaffenheitsvereinbarung bezeichnet sind.
3. Warenverfügbarkeit, Lieferzeit
3.1 Von Espas angegebene Lieferzeiten berechnen sich vom Zeitpunkt der Auftragsbestätigung, vorherige Zahlung des Kaufpreises vorausgesetzt (außer beim Rechnungskauf). Sofern für die jeweilige Ware in dem Online-Shop keine oder keine abweichende Lieferzeit angegeben ist, beträgt sie 21 Tage.
3.2 Ist zum Zeitpunkt der Bestellung das von dem Besteller ausgewählten Produkt nicht verfügbar, teilt Espas dem Besteller dies unverzüglich mit. Ein Vertrag kommt in diesem Fall nicht zustande. Bereits geleistete Zahlungen des Bestellers wird Espas in diesem Fall unverzüglich erstatten.
3.3 Ist das von dem Besteller ausgewählte Produkt nur vorübergehend nicht verfügbar, teilt Espas dem Besteller dies ebenfalls unverzüglich in der Auftragsbestätigung unter Angabe der voraussichtlichen Wiederverfügbarkeit mit.
4. Lieferung, Liefergebiet und Versandbedingungen
4.1 Standardlieferungen erfolgen ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. Der Besteller muss über eine Lieferadresse im Inland verfügen.
4.2 Lieferungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union außerhalb Deutschlands sind ausschließlich nach individueller Anfrage und gesonderter Vereinbarung über die Versandkosten möglich. Die Versandkosten werden dem Besteller vor Vertragsschluss im individuellen Angebot mitgeteilt.
4.3 Lieferungen in Staaten außerhalb der Europäischen Union erfolgen nur auf gesonderte Bestellung und nach individueller Vereinbarung. Der Besteller trägt sämtliche mit der Ein- und Ausfuhr verbundenen Kosten, Abgaben, Zölle und Gebühren.
4.4 Zum Leistungsumfang von Espas gehört ausschließlich die Lieferung der bestellten Ware, nicht deren Montage. Montageleistungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
4.5 Die Lieferung erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, bis zur nächstgelegenen mit einem 25-Tonnen-LKW befahrbaren Entladestelle an der Lieferadresse. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Lieferadresse mit einem solchen Fahrzeug erreichbar ist und eine geeignete Entlademöglichkeit besteht. Ist eine Anlieferung aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden angemessenen Mehrkosten, insbesondere für Zweitanlieferung, Standzeiten, Umladung oder Zwischenlagerung. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit der Kunde hierauf vor Vertragsschluss klar hingewiesen wurde und die Kosten angemessen und nachweisbar sind.
4.6 Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig und dürfen Geschäftskunden gesondert in Rechnung gestellt werden.
5. Gefahrübergang
5.1 Ist der Besteller Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware auch beim Versendungskauf erst mit der Übergabe der Ware an den Verbraucher auf diesen über.
5.2 Ist der Besteller Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an den zur Ausführung der Versendung bestimmten Spediteur oder Frachtführer auf den Besteller über. Espas bestimmt Versandart und Versandweg, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Besondere Anweisungen für den Transport sind vom Besteller in Textform zu erteilen und für Espas nur verbindlich, wenn sie von dieser in Textform bestätigt worden sind.
5.3 Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Bestellers abgeschlossen.
5.4 Transportschäden hat der Besteller unverzüglich bei Empfang der Ware vom Transportunternehmen dokumentieren und bestätigen zu lassen. Für Verbraucher gilt, dass die Nichtbeachtung keine Auswirkungen auf gesetzliche Mängelrechte hat.
6. Preise, Rechnungen, Zahlungen
6.1 Die auf der Website www.espas.de angegebenen Preise sind in EURO und verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen Umsatzsteuer, jedoch exklusive etwaiger Kosten für Fracht, Porto oder Transportversicherung.
6.2 Die Versendung erfolgt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für den Besteller zu den im Onlineshop jeweils angegebenen Versandkosten.
6.3 Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Besteller bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. Bei Verbrauchern tritt Verzug erst nach Mahnung ein. In diesem Fall hat der Besteller, soweit er Verbraucher ist, Verzugszinsen iHv 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Ist der Besteller Unternehmer, hat der Besteller im Verzugsfall Verzugszinsen iHv 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
6.4 Zahlungen sind in Euro spesen‑ und kostenfrei an ein von Espas benanntes Bankinstitut zu leisten.
6.5 Espas ist berechtigt, Zahlungen des Kunden ungeachtet einer anderslautenden Bestimmung des Kunden zunächst auf Kosten, dann auf Zinsen und zuletzt auf die älteste offene Hauptforderung zu verrechnen.
7. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
7.1 Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von Espas nur berechtigt, wenn sein Gegenanspruch unbestritten, von Espas anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist oder wenn seine Forderung aus demselben Vertragsverhältnis stammt, aus dem auch Espas Forderung resultiert.
7.2 Entsprechendes gilt für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und Leistungsverweigerungsrechten. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten, von Espas anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
7.3 Gesetzliche Rechte des Kunden zur Zurückbehaltung von Zahlungen wegen Mängeln der Lieferung bleiben unberührt, sofern sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen; eine Einschränkung der gesetzlichen Mängelrechte ist mit dieser Klausel nicht verbunden.
8. Höhere Gewalt, Selbstbelieferungsvorbehalt, Erschwernisse
8.1 Ereignisse höherer Gewalt, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Espas liegen, bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und von Espas nicht verhindert werden können, verlängern Liefer- und Leistungsfristen für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen.
8.2 Espas wird den Kunden unverzüglich informieren. Dauert die Störung länger als sechs Wochen, kann jede Partei vom betroffenen Vertrag zurücktreten; bereits erbrachte Gegenleistungen werden erstattet. Zwingende gesetzliche Ansprüche, insbesondere bei von Espas zu vertretenden Pflichtverletzungen, bleiben unberührt.
8.3 Kann Espas Lieferungen oder Leistungen nicht erbringen, weil Espas trotz Abschluss kongruenter Deckungsgeschäfte von den Vorlieferanten nicht, nicht in ausreichender Menge oder nur mangelhaft beliefert wird und dies nicht von Espas zu vertreten ist, ist Espas von der Leistungspflicht befreit und kann vom betroffenen Vertrag zurücktreten. Espas wird den Kunden unverzüglich darüber informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen erstatten. Weitergehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
8.4 Wird die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen der Espas infolge von Umständen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Espas liegen und bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wesentlich erschwert (z.B. durch wesentliche Änderungen gesetzlicher oder behördlicher Rahmenbedingungen, langanhaltende Störungen von Lieferketten), ist Espas berechtigt, vom Kunden eine Anpassung des Vertrages zu verlangen, die eine angemessene Überwindung der Erschwernisse ermöglicht. Bis zu einer Einigung über eine Anpassung ruhen die Leistungspflichten von Espas. Kommt innerhalb eines angemessenen Zeitraums keine Einigung zustande oder ist eine Vertragsanpassung einem Vertragspartner unzumutbar, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen werden zurückgewährt; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Gegenüber Verbrauchern behält sich Espas das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
9.2 Gegenüber Geschäftskunden behält sich Espas das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren („Vorbehaltsware“) bis zur vollständigen Erfüllung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor, einschließlich etwaiger Saldoforderungen aus Kontokorrent.
9.3 Geschäftskunden sind verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln, sie auf eigene Kosten instand zu halten und in dem Umfang gegen Diebstahl, Bruch‑, Feuer‑, Wasser‑ und sonstige Schäden zum Neuwert zu versichern, wie es ein sorgfältiger Kaufmann tun würde. Der Geschäftskunde tritt Espas hiermit bereits jetzt seine Ansprüche aus den Versicherungsverträgen hinsichtlich der Vorbehaltsware im Voraus sicherungshalber ab; Espas nimmt die Abtretung an.
9.4 Wird die Vorbehaltsware durch Geschäftskunden mit anderen, Espas nicht gehörenden Sachen verarbeitet, vermischt oder verbunden, erwirbt Espas Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten Sachen zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung. Wird die Vorbehaltsware mit einer Hauptsache des Geschäftskunden oder eines Dritten verbunden, tritt der Geschäftskunde Espas bereits jetzt seine Rechte an der neuen Sache oder der Hauptsache im Umfang des vorgenannten Wertverhältnisses sicherungshalber ab; Espas nimmt die Abtretung an. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer 9.
9.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftskunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, wesentlicher Verschlechterung seiner Vermögenslage oder sonstigen nicht unerheblichen Pflichtverletzungen, ist Espas – unbeschadet weiterer Rechte – nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen. Der Geschäftskunde ist zur Herausgabe verpflichtet und gestattet Espas bereits jetzt, zu diesem Zweck seine Geschäfts‑ und Lagerräume zu betreten. Eine Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn Espas dies ausdrücklich erklärt.
9.6 Der Kunde hat Espas unverzüglich schriftlich über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware, in die Espas abgetretenen Forderungen oder sonstige Sicherheiten zu informieren und alle für eine Intervention erforderlichen Informationen und Unterlagen bereitzustellen. Ist der Dritte nicht in der Lage, die hierbei entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu ersetzen, haftet der Kunde dafür.
9.7 Übersteigt der realisierbare Wert der bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, ist Espas auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten nach Wahl von Espas im entsprechenden Umfang freizugeben. Der realisierbare Wert entspricht dem in einer hypothetischen Insolvenz des Kunden für die Vorbehaltsware erzielbaren Verwertungserlös zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Freigabeverlangen.
10. Gewährleistung
10.1 Espas haftet für Sachmängel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
10.2 Ist der Besteller Unternehmer, hat er die Ware unverzüglich nach Ablieferung auf offensichtliche Mängel, Fehlmengen und Falschlieferungen zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von acht Kalendertagen nach Ablieferung, schriftlich zu rügen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Im Übrigen gelten die Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB.
10.3 Ist der Kunde Verbraucher, gelten für seine Rechte bei Mängeln die gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Unternehmer, leistet Espas bei Mängeln nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache.
10.4 Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller berechtigt, Minderung des Kaufpreises zu verlangen oder – sofern es sich nicht um einen Bauleistungsvertrag handelt – vom Vertrag zurückzutreten.
10.5 Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei neu hergestellten Waren ein Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie, bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen sowie bei Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
10.6 Bei Produkten aus Holz stellen natürliche Veränderungen wie Farbveränderungen, Harzaustritt, Astbildung, witterungsbedingte Oberflächenveränderungen oder übliche Rissbildungen keinen Mangel dar, soweit sie materialtypisch sind und die Standsicherheit, Verkehrssicherheit sowie die vertragsgemäße Gebrauchstauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigen. Ansprüche wegen Herstellungs-, Material- oder Konstruktionsfehlern bleiben unberührt.
11. Haftung
11.1 Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn,
- die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens Espas, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht, oder
- eine zumindest fahrlässige Verletzung einer Vertragspflicht vorliegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht); in diesem Fall ist die Haftung von Espas der Höhe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
11.2 Im Übrigen ist die Haftung von Espas für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.3 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gemäß Ziffer 11.1 gilt auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Angestellten, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Espas.
11.4 Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 11.1 und 11.2 gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie soweit Espas ausnahmsweise eine Garantie übernommen oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. In diesen Fällen haftet Espas nach den gesetzlichen Vorschriften.
12. Widerrufsrecht des Verbrauchers
12.1 Verbraucher haben bei Abschluss eines Fernabsatzgeschäfts grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht, über das der Anbieter nach Maßgabe des gesetzlichen Musters nachfolgend informiert:
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.
Im Falle eines Vertrags über mehrere Waren, die Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt haben und die getrennt geliefert werden, beträgt die Widerrufsfrist vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (An espas GmbH, Graf-Haeseler-Straße 7-13, 34134 Kassel, E-Mail: info@espas.de, Telefon: +495615746390) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden auf höchstens etwa 2380 EUR geschätzt.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
Ende der Widerrufsbelehrung
12.2 Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind. Dies gilt nicht für standardisierte Waren, die lediglich nach Bestellung produziert werden, ohne dass eine individuelle Auswahl oder Bestimmung des Verbrauchers für die Herstellung maßgeblich ist. Die vom Verbraucher zu tragenden Rücksendekosten werden vorvertraglich produkt- bzw. versandartbezogen transparent angegeben.
13. Datenschutz
13.1 Espas verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Abwicklung der Verträge, zur Pflege der Geschäftsbeziehung sowie zu den in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung beschriebenen Zwecken. Einzelheiten ergeben sich aus der auf der Internetseite unter https://www.espas.de/policies/privacy-policy abrufbaren Datenschutzerklärung.
14. Gerichtsstand, anwendbares Recht
14.1 Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Kassel, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich‑rechtliches Sondervermögen ist.
14.2 Für sämtliche Rechtsgeschäfte und Rechtsverhältnisse zwischen Espas und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf, gegenüber Verbrauchern jedoch nur insoweit, als dem Verbraucher nicht der Schutz entzogen wird, der ihm durch zwingende Bestimmungen des Staates gewährt wird, indem er seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
15. Alternative Streitbeilegung
15.1 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Espas nicht verpflichtet und grundsätzlich nicht bereit.
16. Schlussbestimmungen
16.1 Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieses Textformerfordernisses. Individualvertragliche Abreden bleiben hiervon unberührt.
16.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder Teile davon unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt im Falle einer unbeabsichtigten Regelungslücke.
Stand: Juli 2026
