Top Sicherheitsniveau

Die Spielplatznormen EN 1176 und 1177

EN 1176 und EN 1177 sind als Spielplatznormen 1998 in Kraft getreten und werden regelmäßig angepasst. Ihr Zweck ist es, ein geeignetes Sicherheitsniveau beim Spielen in, an und um Spielplatzgeräte herum sicherzustellen. Denn das Spielen mit Spielplatzgeräten fördert die Kinder. Es liefert ihnen wertvolle Erfahrungen, die sie in die Lage versetzen, Situationen außerhalb der Spielplätze zu bewältigen.

Um die Kinder vor Gefahren zu schützen, so dass sie unbeschwert spielen und Abenteuer erleben können, sind in EN 1176 die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielgeräte, ihre Prüfung, Inspektion und Wartung genau festgelegt. Die Norm EN 1177 gibt Werte für die stoßdämpfenden Eigenschaften des Bodens unter den Spielgeräten vor und beschreibt das zugehörige Prüfverfahren.

Gültigkeitsbereich

Die Spielplatznormen gelten ausschließlich für standortgebundene Spielgeräte

  • auf öffentlichen Spielplätzen
  • in Kindergärten
  • in Schulen und ähnlichen Einrichtungen
  • im Privatbereich nur in bestimmten Einrichtungen wie Gastgärten, Wohnhausanlagen oder Spielbereichen in Kaufhäusern.

Für private Spielgeräte im eigenen Garten, auch wenn es sich um Spielgeräte aus Metall handelt, gelten diese Normen nicht. Diese Geräte werden als "Spielzeug" eingestuft und unterliegen nicht den Spielgerätenormen.

EN 1176 legt Anforderungen an die Spielgeräte fest, um die Kinder bei sachgerechter Nutzung vor Gefahren zu schützen. Das befreit jedoch die Aufsichtspersonen nicht von ihrer Aufsichtspflicht, wenn Kinder an diesen Geräten spielen.

Gliederung der Spielplatznormen

Die Spielplatznormen wenden sich in erster Linie an die Gerätehersteller und Spielplatzbetreiber. Dabei wird EN 1176 in sieben Bereiche untergliedert:

  • Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
  • Teil 2: Zusätzliche besondere Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
  • Teil 3: Zusätzliche besondere Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
  • Teil 4: Zusätzliche besondere Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen
  • Teil 5: Zusätzliche besondere Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
  • Teil 6: Zusätzliche besondere Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte
  • Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb

EN 1177 besitzt nur einen Bereich, der stoßdämpfende Spielplatzböden, sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren regelt.

Im Folgenden erfahren Sie auszugsweise, wie detailliert die Vorgaben von EN 1176 und EN 1177 sind, um die Kinder vor Gefahren zu schützen.

Verbot für giftige Pflanzen

aut der Spielplatz-Norm EN 1176 dürfen folgende Pflanzen nicht auf Spielplätzen wachsen, damit die Kinder nicht der Gefahr durch Vergiftungen ausgesetzt sind: Pfaffenhütchen, Seidelbast, Stechpalme und Goldregen.

Mehr Infos zu den Pflanzen für den Spielplatz finden Sie hier.

Konstruktion und Ausführung

Die konstruktive Festigkeit des Gerätes muss rechnerisch oder durch einen Belastungsversuch nach DIN EN 1176 nachgewiesen werden. Die tragenden Teile müsse extrem belastbar sein. Hängt die Standfestigkeit eines Gerätes von einem Pfosten ab, müssen sowohl eine Kontrolle der Schwächung als auch ein eventueller Abbau möglich sein. Besteht das Spielgerät aus Holz, darf es keine raue Oberfläche und nur eine geringe Splitterneigung aufweisen.

Als Spielgeräte-Hersteller achten wir genauestens auf die Vorgaben.

 

Absicherungen

Der Handlauf ist eine Sicherung, die dem Benutzer helfen soll, das Gleichgewicht zu halten. Seine Einbauhöhe beträgt 600 bis 850 mm.

Die Aufgabe des Geländers ist es, einen Absturz des Benutzers zu verhindern. Eingebaut wird es ebenfalls in einer Höhe von 600 bis 850 mm. Dabei muss es, bis auf die Ein- und Ausstiegsbereiche komplett um das Spielgerät herumführen. Bei Brücken, Rutschen und ähnlichen Anbauten muss die Geländeröffnung genauso breit sein wie das angebaute Spielelement.

Die Brüstung ist eine Sicherung, die einen Absturz und zusätzlich das Unten-Durch-Rutschen des Benutzers verhindern soll. Sie wird mindestens 700 mm hoch eingebaut. Notwendig ist sie für Spielgeräte, deren Fallhöhe zwei bis drei Meter beträgt. Ist die Fallhöhe höher als drei Meter, muss die Brüstung so gestaltet sein, dass es den Kindern nicht möglich ist, sie zu überwinden.

Alle unsere Spielgeräte sind nach diesen Vorgaben aufgebaut.

Prüfkörper zur Überprüfung der Normenkonformität

Fangstellen entstehen, wenn Kopf, Hals, Haar, Körper, Körperteile oder Kleidungsstücke in einem Teil eines Spielgerätes hängen bleiben können und sich das Kind nicht selbständig befreien kann.

Zur Prüfung von möglichen Fangstellen können spezielle Prüfkörper eingesetzt werden, die im Handel erhältlich sind. So kann beispielsweise geprüft werden, ob die Öffnungs- und Spaltmaße, die von der EN 1176 vorgeschrieben sind, eingehalten werden. Prüfungen sind nötig

  • beim Neubau eines Spielgerätes,
  • wenn ein Spielplatzgerät neu aufgestellt wird,
  • bei der jährlichen sicherheitstechnischen Überprüfung eines Spielplatzgerätes,
  • wenn sich Änderungen in der Konstruktion des Spielplatzgerätes ergeben.

 

Detaillierte Vorgaben für einzelne Spielgeräte

ür Schaukeln, Rutschen, Seilbahnen, Karussells und Wippgeräte regelt die EN 1176 die Anforderungen und Prüfverfahren explizit. Unsere Spielgeräte sind entsprechend diesen Vorschriften konstruiert, gebaut und geprüft. Sie können sich also darauf verlassen, dass alle Spielgeräte, die Sie bei espas kaufen, dieser Norm entsprechen. 

 

Regelmäßige Wartung des Spielplatzes

Gemäß der Spielplatznorm EN 1176 teilen sich Inspektion und Wartung in drei Breche: die visuelle Routeninspektion, die operative Inspektion und die jährliche Hauptinspektion. Mehr zu diesen Prüfungen lesen Sie in unserem Beitrag: Kontrolle und Wartung der Spielplätze.